Behandlungspflege
Die Behandlungspflege wird vom Arzt verordnet. Mit der Verordnung kann dann der Pflegedienst mit der Ausführung beauftragt werden.
Zur Behandlungspflege gehören z.B.
- Anlegen oder Wechseln von Wundverbänden
- Insulinspritzen verabreichen
- Medikamente richten, Medikamentengabe
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
Die Behandlungspflege ist in so genannte Leistungsgruppen 1 bis 3 eingeteilt.
Die Behandlungspflegen werden ausschließlich durch unsere Pflegefachkräfte erbracht. Die Behandlungspflegen der Leistungsgruppen 2 und 3 dürfen nur von unseren Pflegekräfte mit 3-jähriger Ausbildung (Krankenpfleger/in oder Altenpfleger/in) durchgeführt werden.
Damit stellen wir sicher, dass diese Leistungen stets fachgerecht durchgeführt werden.
Wer übernimmt die Kosten?
Grundsätzlich übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für Behandlungspflegen. Vom Patient ist gewöhnlich ein Eigenanteil in Höhe von 10,00 € je Verordnung und 10 % der Kosten für die ersten 28 Tage der Leistungsinanspruchnahme im Kalenderjahr zu übernehmen.