Medizinisch verlässlich versorgt
Die Behandlungspflege wird vom Arzt verordnet. Mit der Verordnung kann dann der Pflegedienst mit der Ausführung beauftragt werden.
Zur Behandlungspflege gehören z. B.:
- Anlegen oder Wechseln von Wundverbänden
- Insulinspritzen verabreichen
- Medikamente richten, Medikamentengabe
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
Unser erfahrenes und gut geschultes Personal erbringt diese Leistungen, abhängig von den jeweils erforderlichen Qualifikationen.
Wer übernimmt die Kosten der Behandlungspflege?
Ihre Krankenkasse muss die Leistungen der häuslichen Krankenpflege genehmigen. Vom Patient ist gewöhnlich ein Eigenanteil in Höhe von 10,00 € je Verordnung und 10 % der Kosten für die ersten 28 Tage der Leistungsinanspruchnahme im Kalenderjahr zu übernehmen.

Wenn Sie eine Verordnung für häuslichen Krankenpflege erhalten haben, nehmen am besten schnellstmöglich Kontakt mit uns auf, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.
Ihre Krankenkasse muss die Leistung genehmigen. Damit Sie nicht selbst zur Kasse gebeten werden, ist schnelles Handeln erforderlich, da bei Fristversäumnis Ihre Krankenkasse keine oder nicht alle Kosten für Sie übernimmt.

