Mit Grundpflege den Alltag sichern
Die Grundpflege bezeichnet die notwendigen körperbezogenen Pflegeleistungen wie z. B. Duschen, Körperwaschung, Hilfe bei Ausscheidungen, Ernährung usw.
Wer übernimmt die Kosten der Grundpflege?
Wenn ein Pflegegrad anerkannt wurde, übernimmt die Pflegekasse die Kosten bis zur Höhe des jeweiligen Sachleistungsbudgets, abhängig vom Pflegegrad. Nicht übernommen werden die Investitionskosten. Sofern kein Pflegegrad besteht, müssen die Leistungen selbst bezahlt werden. Die Preise hierfür orientieren sich an den Preisen für die Leistungen der Pflegeversicherung.

Körperpflege
- Waschen
- Duschen
- Baden
- Zahnpflege
- Kämmen, Rasieren
- Darm- oder Blasenentleerung
Ernährung
- Mundgerechtes Zubereiten
- Aufnahme der Nahrung
Mobilität
- Aufstehen und Zubettgehen
- An- und Auskleiden
- Gehen
- Stehen
- Treppensteigen
- Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

