Pflege kompetent beraten
Holen Sie sich kompetente Beratung, wenn es um Pflege geht. Unsere Pflegeberaterinnen geben Ihnen Auskunft zu allen Fragen der Pflege.
Pflegebedürftige, die keine Leistungen von einem ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen, müssen in regelmäßigen Abständen eine Pflegeberatung durch einen ambulanten Pflegedienst durchführen lassen. Wird dies versäumt, droht die Streichung des Pflegegeldes.
Deshalb: Nehmen Sie rechtzeitig mit uns Kontakt auf. Wir vereinbaren mit Ihnen des Ersttermin sowie gleich jeweils die Folgetermine. So stellen Sie sicher, dass der Beratungseinsatz nicht versäumt wird.
Wer übernimmt die Kosten der Pflegeberatung?
Die Kosten für den Pflegeeinsatz nach § 37 Abs. 3, SGB XI übernimmt Ihre Pflegekasse.
Übrigens: Wussten Sie, dass auch Pflegedürftige, die bereits Leistungen von uns erhalten (Sachleistung), ebenfalls Beratungsbesuche durchführen lassen können? Sprechen Sie mit uns. Beratung kann die Pflege erleichtern!


